Früherkennungsuntersuchungen

Die Früherkennungsuntersuchungen sind freiwillig, und es kann viele Gründe haben, warum eine "U" nicht wahrgenommen worden ist. Es kann aber auch ein Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung sein. Hier nimmt das Jugendamt seinen gesetzlichen Schutzauftrag wahr. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes spricht mit den Erziehungsberechtigten über die Gründe, warum eine Früherkennungsuntersuchung nicht wahrgenommen wurde und zeigt die Chancen auf, die "U´s" für das Kind bieten.
Das Jugendamt möchte nicht kontrollieren, sondern über Möglichkeiten der Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche informieren und beraten.
Was passiert bei einer Früherkennungsuntersuchung?
- Eingehende körperliche Untersuchung des Kindes
- Früherkennung von Krankheiten und Einleitung notwendiger ärztlicher Behandlungen
- Früherkennung von Auffälligkeiten und Verzögerungen in der Entwicklung
- Beratung zu Fördermaßnahmen Information zur altersgemäßen Entwicklung
- Überprüfung des Impfstatus und Durchführung notwendiger Impfungen
Die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Früherkennungsuntersuchung versäumt oder spät dran?
Kein Problem! Die Früherkennungsuntersuchungen können in einem bestimmten Toleranzzeitraum kostenlos nachgeholt werden. Eventuell benötigt die Arztpraxis das Erinnerungsschreiben des Jugendamtes, um die verspätete Untersuchung noch mit der Krankenkasse abrechnen zu können.
Links und Downloads
- U-Untersuchungstermine für Ihr Kind berechnen
- Elternbriefe im E-Mail-Abo
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Kindergesundheit-Info
- Ich geh zur U
- LWL-Landesjugendamt
- Landeszentrum Gesundheit NRW
- Aktion Gesunde Kindheit
- Kinder - und Jugendärzte im Netz
- Handlungskonzept der Landesregierung für einen besseren und wirksameren Kinderschutz in NRW
Rechtsgrundlagen
Die Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/ U-Untersuchungen (UTeilnahmeDatVO) ist Bestandteil des Kinderschutzkonzeptes des Landes Nordrhein-Westfalen.